Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma
Klein Solutions GmbH & Co. KG
Kanadastraße 4
D-58675 Hemer
Tel.: 0237262388
Fax: 0237262399
e-mail: info@klein-distribution.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klein Solutions GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Michael Klein, in 58675 Hemer Für Lieferungen von Klein Solutions GmbH & Co. KG (nachfolgend Klein Solutions GmbH & Co. KG) kommen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) zur Anwendung.
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, auch wenn sie bei späteren Vorgängen oder Verträgen nicht erwähnt werden. Entgegenstehende Bedingungen der Kunden sind für Klein Solutions GmbH & Co. KG unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Kunde auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, selbst wenn diese Abwehr- und/oder Ausschließlichkeitsklauseln enthalten und wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen, unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge, in der die konkurrierenden Bedingungen von den Vertragspartnern in Bezug genommen werden, es sei denn, diesen wurde schriftlich zugestimmt. Aus der Annahme der Ware oder Dienstleistung kann nicht auf die Wirksamkeit anderer Bedingungen geschlossen werden.
2. Alle von diesen AGB abweichenden Erklärungen oder Vereinbarungen bedürfen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Klein Solutions GmbH & Co. KG.
§ 2 Angebote
1. In unseren Angeboten und Verträgen gemachte Preisangaben gelten als unverbindlich, sofern nichts anderes vermerkt ist.
2. Schriftliche und als verbindlich bezeichnete Angebote sind vom Datum der Ausstellung an 30 Tage gültig, sofern auf dem Angebot keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist.
3. Für die Richtigkeit der von Kunden zugestellten Bestellunterlagen, insbesondere Zeichnungen, Materialspezifikationen etc., lehnt Klein Solutions GmbH & Co. KG jede Haftung ab.
§ 3 Gegenstand und Form der Verträge
1. Kauf- oder Werkverträge gelten nur als geschlossen, wenn Klein Solutions GmbH & Co. KG die Annahme einer Bestellung schriftlich bestätigt. Durch E-Mail oder Telefax-Übermittlung ist die Schriftform gewahrt. Das Gleiche gilt für Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und sonstige Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Anstelle einer schriftlichen Auftragsbestätigung kann bei kurzfristigen Lieferungen die ausgestellte Rechnung treten.
3. Der Kunde erkennt an, dass mündlich oder fernmündlich abgegebene Erklärungen von Mitarbeitern von Klein Solutions GmbH & Co. KG zu ihrer Gültigkeit der Schriftform bedürfen. Vertreter von Klein Solutions GmbH & Co. KG haben keine Einzelvollmacht, von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zu treffen.
4. Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich, alle Fertigungsunterlagen, Zeichnungen, Muster, Datenträger und Informationen aus sämtlichen Auftragsabwicklungen, welche im Rahmen der vereinbarten geschäftlichen Zusammenarbeit in Schriftform oder persönlich übergeben werden, streng vertraulich zu behandeln. Nach Beendigung oder Kündigung des Vertrages oder bei Beendigung der geschäftlichen Zusammenarbeit werden nach schriftlicher Anforderung einer Vertragspartei alle Dokumente, Datenträger und Unterlagen inkl. Kopien nachweislich vernichtet oder wahlweise vollständig und chronologisch zurückzugeben. Ein generelles Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Die Ausnahme bilden zwingend erforderliche Nachweisführungen im Fall von behördlichen Anweisungen oder gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen einer Vertragspartei.
§ 4 Herstellungstoleranzen
1. Für Klein Solutions GmbH & Co. KG-Produkte gelten die Herstellungstoleranzen von Klein Solutions GmbH & Co. KG. Bei Bedarf können diese bei Klein Solutions GmbH & Co. KG angefordert werden. Der Kunde erkennt an, dass die Herstellungstoleranzen Änderungen unterliegen, welche ihm nicht automatisch mitgeteilt werden.
2. Die in unseren Auftragsbestätigungen zwischen uns und dem Besteller anlässlich der bestellten Vertragsprodukte ausgetauschten schriftlichen Dokumenten enthaltenen Erklärungen über die Beschaffenheit der Vertragsprodukte stellen keine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB dar; es sei denn, wir hätten Ihnen derartiges ausdrücklich in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung mitgeteilt und auch angegeben, welche Spezifikationen und Produktanforderungen wir gewährleisten.
3. Grundsätzlich gewährleistet Klein Solutions GmbH & Co. KG für ihre Produkte lediglich eine Herstellung und Lieferung, die dem allgemeinen Stand der Technik entspricht. Dies beinhaltet die Einhaltung gegebenenfalls einschlägiger DIN-Normen für die hergestellten Produkte. Weitergehende Eigenschaften sichert Klein Solutions GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht zu, es sei denn dies ist explizit zwischen den Parteien vereinbart.
§ 5 Beschaffungsteile und Beistellteile
1. Besonderheiten ergeben sich in Fällen, in denen Klein Solutions GmbH & Co. KG Produkte mit beigestellten Waren oder mit Waren vorgegebener Lieferanten herstellt und liefert. Hierzu ist der Abschluss einer ergänzenden Vereinbarung notwendig.
2. Liefert der Kunde Bestandteile für die von ihm bestellten Klein Solutions GmbH & Co. KG-Produkte, so ist er zu einer Mehrlieferung gegenüber seiner Bestellmenge von 3%, jedoch mindestens 3 Stück, verpflichtet.
3. Klein Solutions GmbH & Co. KG behält sich Ersatzbeschaffung auf Kosten des Kunden sowie Verrechnung der aufgelaufenen Produktionskosten vor, soweit die vom Kunden angelieferten Bestandteile mangelhaft, ungenügend oder zur Herstellung der vom Kunden bestellten Klein Solutions GmbH & Co. KG-Produkte untauglich sind.
§ 6 Preise
1. Sofern nicht anders im Angebot aufgeführt, verstehen sich die Preise von Klein Solutions GmbH & Co. KG in Euro (€), exklusive Mehrwertsteuer, unverpackt und unfranko (Fracht, Gebühren und Nebenkosten zulasten des Kunden) ex Works.
2. Die angebotenen Verkaufspreise für Kupferkabel enthalten in der Regel eine Kalkulations-Kupferbasis von EUR 150,00/100 kg Kupfer, sofern bei der Preisangabe keine anderslautenden Werte genannt werden. Berechnungsgrundlage für den Verkaufspreis ist die veröffentlichte DEL Börsennotierung für Kupfer vom Vortag der Auftragserfassung zzgl. 1 % für Metallbezugskosten. Der zu fakturierende Verkaufspreis erhöht oder ermäßigt sich um die Differenz zwischen Kupferbasis und DEL-Notierung. Bei Verwendung anderer Metalle erfolgt die Abrechnung analog der Kupferpreishandhabung. Bei Artikeln ohne Metallbasisnennung, d.h. bei Vollpreisbildung (z.B. Kabelverschraubungen, Kupferkabel inklusive Kupfer) kann Klein Solutions GmbH & Co. KG bei markanten oder außergewöhnlichen Rohstoffpreisveränderungen eine entsprechende Anpassung vornehmen. Metall- bzw. Rohstoffpreis, Zu- und Abschläge gelten stets rein netto.
3. Sämtliche in unseren Angeboten abgegebenen Preise gelten für die Dauer von 6 (sechs) Wochen. Nachträgliche Herabsetzung der Bestellmengen und/oder die Verringerung vereinbarter Abrufe berechtigen uns zu angemessenen Erhöhungen der vereinbarten Stückpreise und auch der verabredeten Werkzeugkostenanteile.
4. Der Mindestauftragswert sowie der Versandmindestauftragswert ohne MwSt. (= Nettoauftragswert) beträgt EUR 250,-- oder für Aufträge mit einem geringeren Nettowert werden anteilige Kosten von EUR 50,-- in Rechnung gestellt.
5. Für Prototypen und Musterlieferungen verlangt Klein Solutions GmbH & Co. KG eine aufwandsabhängige Entschädigung.
6. Für Bestellungen von Handelsteilen mit einem Gesamtwert unter EUR 70 berechnet Klein Solutions GmbH & Co. KG einen Pauschalzuschlag von EUR 30EUR. Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zusätzlich zu Ziffer 6.1 Erhöhungen von Material-, Lohn- oder Transportkosten, Steuern oder Abgaben ein, kann Klein Solutions GmbH & Co. KG Anpassungen des Preises vornehmen.
§ 7 Lieferbedingungen
1. Liefertermine und Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Ware gemäß dem in der Auftragsbestätigung
2. Eingangsdatum der Bestellung. Wenn Klein Solutions GmbH & Co. KG die Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig erhält, oder wenn diese vom Kunden mit der Zustimmung von Klein Solutions GmbH & Co. KG nachträglich geändert werden, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
3. Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist nicht ausschließlich von Klein Solutions GmbH & Co. KG verschuldet, hat der Kunde weder das Recht vom Vertrag zurückzutreten, noch kann er Schadenersatz geltend machen.
4. Bei höherer Gewalt oder sonstigen außergewöhnlichen, von Klein Solutions GmbH & Co. KG nicht zu vertretenden Ereignissen und Hemmnissen, die die Lieferung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, kann Klein Solutions GmbH & Co. KG für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken, einstellen oder vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Kunde deswegen Schadenersatzansprüche geltend machen kann.
5. Jeglicher Schadenersatz bei Verzug von Klein Solutions GmbH & Co. KG wird ausgeschlossen.
6. Rahmenbestellungen auf Abruf müssen, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb eines Jahres ab Datum der Bestellung vollumfänglich abgenommen werden. Klein Solutions GmbH & Co. KG hat das Recht, nach dieser Jahresfrist die Bezahlung der bereitgestellten Ware zu verlangen.
7. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen verzögert, kann Klein Solutions GmbH & Co. KG, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnen. Das Lagergeld wird auf insgesamt 5% des Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, dass Klein Solutions GmbH & Co. KG nachweislich höhere Kosten entstanden sind.
8. Fertigungsbedingte und branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der bestellten Menge sind zulässig, es sei denn, dass eine Abweichung von der Vertragsmenge im Einzelfall für den Käufer unzumutbar ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der gesamten Abschlussmenge, als auch der einzelnen Teillieferung.
9. Teillieferungen sind zulässig. Bei Rahmenverträgen gilt jede Teillieferung als gesondertes Geschäft. Bei Unmöglichkeit oder Verzug einer Teillieferung ist der Kunde nicht berechtigt, vom ganzen Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
10. Soll der bestätigte Liefertermin auf Wunsch des Kunden verkürzt werden, kann Klein Solutions GmbH & Co. KG bei Einverständnis einen entsprechenden Expresszuschlag erheben. Die erforderlichen Aufwände wie Sonderschichtzuschläge und Wochenendarbeitszeit oder Sonderfahrten können zusätzlich zum Expresszugschlag in Rechnung gestellt werden.
11. Klein Solutions GmbH & Co. KG ist nur zur Ausführung der Lieferung verpflichtet, wenn der Kunde alle vereinbarten Zahlungen geleistet hat. Werden Zahlungen verspätet geleistet oder ungerechtfertigte Abzüge (z.B. Q-Kosten) getätigt, kann Klein Solutions GmbH & Co. KG die Lieferung zurückbehalten.
§ 8 Gefahrenübergang und Versand
1. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Regeln der Incoterm 2010 Ex Works.
2. Ohne bestimmte Weisung für die Verpackung oder den Versand erfolgen diese nach Ermessen von Klein Solutions GmbH & Co. KG und auf Kosten des Kunden.
3. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
4. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten, auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung, gehen zu Lasten des Käufers.
5. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Versicherungen schließt Klein Solutions GmbH & Co. KG nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden ab.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Klein Solutions GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur voll- 4 ständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Klein Solutions GmbH & Co. KG kann alle erforderlichen Einträge in Registern vornehmen und ist auch berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er nach Aufforderung durch Klein Solutions GmbH & Co. KG verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde Klein Solutions GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Klein Solutions GmbH & Co. KG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Kunde für den Klein Solutions GmbH & Co. KG entstandenen Ausfall.
3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an Klein Solutions GmbH & Co. KG in Höhe des mit Klein Solutions GmbH & Co. KG vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Klein Solutions GmbH & Co. KG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Klein Solutions GmbH & Co. KG wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für Klein Solutions GmbH & Co. KG. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Klein Solutions GmbH & Co. KG nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Klein Solutions GmbH & Co. KG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde Klein Solutions GmbH & Co. KG anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Klein Solutions GmbH & Co. KG verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen von Klein Solutions GmbH & Co. KG gegen den Kunden tritt dieser auch solche Forderungen an Klein Solutions GmbH & Co. KG ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; Klein Solutions GmbH & Co. KG nimmt diese Abtretung schon jetzt an. 5. Klein Solutions GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 10 Zahlungsbedingungen
1. Soweit nichts anderes vereinbart, stellt Klein Solutions GmbH & Co. KG Rechnung bei Lieferung oder Teillieferung.
2. Zahlungen sind in der aufgeführten Währung, innerhalb von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu leisten. Unberechtigte Abzüge werden auf Kosten des Kunden nachbelastet.
3. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer zulässig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
4. Die Verrechnung von Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen.
5. Die Zurückhaltung oder Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen ist nur mit Zustimmung von Klein Solutions GmbH & Co. KG gestattet.
6. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung oder der 5 Zugang dieser selbst unsicher, kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist Klein Solutions GmbH & Co. KG berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen von mindestens 6% p.a. zu belasten.
7. Bei Zahlungsverzug kann Klein Solutions GmbH & Co. KG unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte, weitere Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag verweigern oder von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.
§ 11 Gewährleistung
1. Maßgebend für die Qualität sind die vereinbarten technischen Angaben und soweit Vereinbarungen fehlen, die technischen Angaben in Katalogen und Datenblättern von Klein Solutions GmbH & Co. KG. Werden die Produkte aufgrund von Vorgaben des Kunden hergestellt, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Einhaltung der Vorgaben. Jede weitergehende Gewährleistung wird seitens Klein Solutions GmbH & Co. KG ausdrücklich weg bedungen.
2. Für fehlende oder falsche Vorgaben bei der Bestellung und für alle mit der Verwendung der Produkte verbundenen Risiken trägt der Kunde die alleinige Verantwortung, insbesondere für allfällige daraus entstehende Produktmängel und Folgeschäden.
3. Jeder Kunde, Benutzer und Verbraucher von Klein Solutions GmbH & Co. KG-Produkten hat vor der Verwendung die Eignung für den vorgesehenen Zweck zu überprüfen.
4. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und die vorgeschriebene Mängelrüge ist unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort unter Angabe der Lieferschein- und Rechnungsnummer, schriftlich zu erheben.
5. Im Falle der rechtzeitig erhobenen Mängelrüge kann Klein Solutions GmbH & Co. KG nach eigener Wahl entweder nachbessern (Beseitigung des Mangels/ Nacherfüllung) oder mängelfreie Ware liefern. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Zeit und Gelegenheit für die Nacherfüllung einzuräumen. Sind zwei Nacherfüllungsversuche erfolglos (fehlgeschlagene Nacherfüllung) geblieben oder verweigert Klein Solutions GmbH & Co. KG die Nacherfüllung oder ist die Nacherfüllung unzumutbar, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
6. Weitere oder andere Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz, Ersatz für Mangelfolgeschäden, Ersatz für entgangenen Gewinn oder auf Vertragsauflösung werden ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Die Ansprüche und Klagen aus Gewährleistung wegen Mängel der Ware verjähren und verwirken mit Ablauf von 12 Monaten ab Gefahrenübergang.
8. Für Beeinträchtigungen des Liefergegenstandes durch natürlichen Verschleiß, Beschädigung nach Gefahrübergang oder unsachgemäße Behandlung wird weder eine Gewährleistung noch eine Schadenersatzpflicht übernommen.
9. Die Haftung von Klein Solutions GmbH & Co. KG erlischt, wenn der Kunde selbst oder Dritte ohne vorherige Zustimmung von Klein Solutions GmbH & Co. KG Nacharbeiten und Änderungen an der Ware vorgenommen haben, oder wenn nicht von Klein Solutions GmbH & Co. KG gelieferte oder nicht freigegebene Teile verwendet wurden.
10. Die Rücknahme einer ganzen Sendung kann nicht verlangt werden, wenn nur Teile derselben mangelhaft sind.
11. Für Ansprüche Dritter wegen Patent- oder Warenzeichenverletzung durch die gelieferte Ware haftet Klein Solutions GmbH & Co. KG nicht.
§ 12 Vertragsverbindlichkeit
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, welche möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
2. Klein Solutions GmbH & Co. KG behält sich im Übrigen jederzeitige Änderungen dieser AGB vor. 6
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen an Klein Solutions GmbH & Co. KG ist der Firmensitz in 58675 Hemer, Deutschland.
2. Gerichtsstand ist Iserlohn, Deutschland gültig ab 01. August 2019 Klein Solutions GmbH & Co. KG, Kanadastraße 4, 58675 Hemer